Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Allgemeine Bestimmungen:

 

  • Allgemein:
    • Geschäftszweig der Eid Mar Auctions GmbH, Führichgasse 4, 1010 Wien, FN 606028 v , ist der Handel und die Durchführung von Auktionen mit Antiquitäten und historischen Münzen.
    • Der Abschluss eines Kaufvertrages, eines Einliefervertrages und eines Kommissionsvertrages, sowie die Teilnahme an den öffentlichen Versteigerungen der Eid Mar Auctions GmbH erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäftstätigkeit der Eid Mar Auctions GmbH.
    • Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, außer diese wurden im Einzelnen ausdrücklich vereinbart.
    • Mit Abschluss eines Einliefervertrages für Online Auktionen oder eines Kommissionsvertrages für den Verkauf in den Geschäftsräumlichkeiten, sowie mit Abgabe eines Gebotes bei einer Online Auktion oder dem Abschluss eines Kaufvertrages in den Geschäftsräumlichkeiten erkennt der Kunde die gegenständlichen AGB der Eid Mar Auctions GmbH an.

 

  • Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
    • Erfüllungsort ist Wien.
    • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.
    • Als Gerichtsstand wird das für Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

 

  • Datenschutz
    • Die Eid Mar Auctions GmbH gibt personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen nicht bekannt, soweit nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht oder Ansprüche auf den Verkaufsgegenstand von dritter Seite geltend gemacht werden. Werden von dritter Seite Ansprüche auf den Verkaufsgegenstand, aus welchem Titel immer, geltend gemacht, ist Eid Mar Auctions GmbH berechtigt, diesem Dritten
  1. a) die Daten einer gemäß diesen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit § 1425 ABGB erfolgten oder beabsichtigten gerichtlichen Hinterlegung und/oder
  2. b) die Personalien (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) des Einbringers des betroffenen Gegenstandes bekanntzugeben.
  • Eid Mar Auctions GmbH ist berechtigt, die vom Einbringer bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung zu erheben, bearbeiten, speichern und nutzen. Diese Daten werden von Eid Mar Auctions GmbH zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Der Einbringer stimmt hiermit weiters der Zusendung von Werbematerial durch die Eid MarAuctions GmnH ausdrücklich zu. Diese Zustimmungen können jederzeit schriftlich, mit Fax oder per E-Mail widerrufen werden.
  • Wer Namen oder Adresse, Telefon-, Telefaxnummer oder E-Mail-Anschrift unrichtig angibt oder spätere Änderungen nicht mitteilt, hat den sich hieraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. der Eid Mar Auctions GmbH zu ersetzen. Zustellungen an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift gelten auch dann als wirksam erfolgt, wenn sich der Einbringer an dieser Anschrift nicht oder nicht mehr aufhalten sollte.

 

  • Geldwäsche
    • Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 2015/849/EU und BGBL I Nr. 95/2017) besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 10.000,00. Die Eid Mar Auctions GmbH behält sich ausdrücklich vor, auch in anderen Fällen eine Legitimation (amtlichen Lichtbildausweis) verlangen zu können.
    • Die Vertragspartner/Kunden sind verpflichtet, die Eid Mar Auctions GmbH bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen vollumfänglich zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

  • Umsatzsteuer
    • Die vom Käufer zu zahlende Umsatzsteuer unterliegt folgender Systematik (siehe auch die Kennzeichnung im Katalog bzw. auf der Website der Eid Mar Auctions GmbH):

D =  Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG: Der Käufer zahlt ein Brutto-Aufgeld von 18 % auf den Zuschlagspreis, worin die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % enthalten ist.

B = Steuerbefreiung für Anlagegold: Die Liste jener Goldmünzen, die die Kriterien der Sonderregelung (Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL) erfüllen, wird von der Europäischen Kommission jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diesfalls entfällt die Umsatzsteuer, das zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % auf den Zuschlagspreis.

V = vollbesteuerte Gegenstände: Das zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % auf den Zuschlagspreis, die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % berechnet sich von der Summe aus Zuschlagspreis und Aufgeld und wird dieser hinzugerechnet.

  • Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Umsatzsteuer (= innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung) verrechnet. Das Aufgeld beträgt 18 %.
  • Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Kauf-, oder Zuschlagspreis.

 

  • Beschreibung
    • Alle angebotenen Auktionsobjekte werden als echt und gemäß der Beschreibung verkauft.
    • Die Abbildungen der Auktions- bzw. Verkaufsobjekte sind Bestandteil der Beschreibung, im Zweifelsfall kommt jedoch dem Text Vorrang zu.
    • Die Beschreibung wird sowohl bei Verkäufen/Versteigerungen im eigenen Namen als auch bei Kommissionsverwertungen mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von einem Gutachter der Eid Mar Auctions GmbH erstellt. Die Beschreibung beruht auf subjektiven Überzeugungen der Gutachter. Ihre Angaben, auch wenn sie im Vorfeld eines Verkaufsauftrages gemacht wurden, stellen jedenfalls keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Eid Mar Auctions GmbH übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung.

Die Klassifizierung der Münzen, die Startpreise bei Online Versteigerungen und die Angaben der Erhaltungsstufen wurden streng nach den für den europäischen Münzhandel üblichen Erhaltungsstufen vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung. Für die Beschreibung übernimmt Eid Mar keinerlei Haftung.

 

  1. Online Versteigerungen

 

  • Registrierung
    • Für die Gebotsabgabe ist eine Registrierung über die jeweilige Website der Versteigerung (www.nummis24.com, www.nummisbids.com, www.sixbid.com oder bei Live-Auktionen www.biddr.ch) erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Natürliche Personen haben insbesondere Name, Vorname, Postanschrift, sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Bei juristischen Personen ist insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigte natürliche Person, der Umsatzsteueridentifikationsnummer, sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
    • Die Eid Mar Auctions GmbH übernimmt keine Haftung für Störung der Online-Auktion, die Nichtausführung eines Live-Bidding-Gebots oder für Fehler im Zusammenhang mit den unter 2.1.1. genannten Websites.
    • Im Falle einer Änderung der Registrierdaten ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren. Eine Adressänderung ist während einer Auktion, bei welcher der Bieter mitbietet, nicht möglich. Allfällige Schäden bzw. Mehrkosten, welche dadurch entstehen, dass der Bieter falsche Angaben zu seiner Identität macht, hat der Bieter zu tragen.
    • Die Eid Mar Auctions GmbH behält sich das Recht vor, einzelnen Bietern, ohne Angabe von Gründen, die Freischaltung für eine Online Auktion oder für die Freischaltung von Gebotsabgaben zu versagen.
    • Die Teilnahme von Bietern unter 18 Jahren an den Versteigerungen ist unzulässig.

 

  • Versteigerung, Zuschlag und Provision
    • Die Festlegung des dem Einbringers im Falle der erfolgreichen Versteigerung zustehenden Verkaufserlöses erfolgt durch separate Vereinbarung (Einlieferungsvertrag). Ausrufpreis ist jeweils 80% des Schätzpreises.
    • Bei den Ausrufpreisen handelt es sich um Mindestpreise, die nicht unterschritten werden können. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, erfolgt kein Zuschlag.
    • Die Versteigerung durch die Eid Mar Auctions GmbH kann im eigenen Namen oder kommissionsweise erfolgen. Die Eid Mar Auctions GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern.
    • Jedes Gebot des Kunden im Rahmen der Auktionen stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist solange wirksam, bis ein höheres Gebot (Übergebot) abgegeben oder die Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen wird.
    • Durch Zuschlag kommt zwischen dem Meistbietenden und der Eid Mar Auctions GmbH ein bindender Vertrag zustande. Der Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Objekte sowie zur Zahlung des Zuschlagspreises zuzüglich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer verpflichtet. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung einer Gesellschaft oder Dritten, haftet der Bieter für die übernommene Verpflichtung solidarisch.
    • Das Meistbot ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage schuldet der Käufer zusätzlich die Provision und die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß Punkt 1.5.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Freischaltung zu einer Online Auktion. Die Eid Mar Auctions GmbH übernimmt zudem keine Haftung dafür, dass sie Live-Bidding-Gebote nicht erreichen, dass Live-Bidding-Gebote von dieser nicht ausgeführt werden können oder für sonstige Fehler oder Auslassungen im Zusammenhang mit Live-Bidding-Geboten.
    • Eid Mar Auctions GmbH ist berechtigt von namhaften Kunden per E-Mail, Post oder Telefon abgegebene Gebote anzunehmen. Eid Mar Auctions GmbH behält sich das Recht vor, von nicht bekannten Kunden eine Empfehlung oder eine Anzahlung für abgegebene Gebote zu verlangen.

 

  • Gewährleistung und Rücktrittsrecht
    • Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Beachte die Beschreibung gemäß Punkt 1.6.
    • Bieter haben die Möglichkeit, das Versteigerungsobjekt nach Terminvereinbarung in den Geschäftsräumlichkeiten der Eid Mar Auctions GmbH zu besichtigen und sich über den Zustand des Objektes zu informieren. Die Besichtigung wird ausdrücklich empfohlen.
    • Nach Zuschlag kann keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung geltend gemacht machen.
    • Gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht für Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von den, im Rahmen der Online durchgeführten öffentlichen Versteigerungen, geschlossenen Verträgen.
    • Die Ausübung des Rücktrittsrechts bedarf einer eindeutigen schriftlichen Erklärung per Brief oder E-Mail.
    • Für SLABS (Münzen eingeschweißt in Plastikholder von Grading-Unternehmen) wird keine Haftung, auch nicht für versteckte Mängel übernommen. Für SLABS entfällt zudem die Echtheitsgarantie, da die Münzen durch Eid Mar Auctions GmbH nicht geprüft werden können.
    • Die Eid Mar Auctions GmbH hat das Recht vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, soweit während dem laufenden Versteigerungsverfahren die Gegenstände ohne ihr Verschulden abhandenkommen (wie beispielsweise Diebstahl, erfolgreiche Herausgabeansprüche Dritter, etc.). Diesfalls entfallen wechselseitig sämtliche Leistungspflichten.

 

  • Bezahlung
    • Das gesamte zu leistende Entgelt wird vor Abgabe eines Gebotes einschließlich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer detailliert aufgeschlüsselt, sodass der Bieter bei Abgabe des Gebotes über den Gesamtpreis klar und verständlich informiert ist. Alle angeführten Beträge werden jeweils in Euro angegeben.
    • Der Kaufpreis inkl. Käufergebühr ist innerhalb von 14 Tag nach Zuschlag zu entrichten.
    • Bei Zahlungsverzug werden 1% Zinsen pro Monat verrechnet.
    • Der Kaufpreis kann per Online-Überweisung, Paypal, Kreditkarte oder Barzahlung bei persönlicher Abholung der Waren, entrichtet werden. Bei Bezahlung mittels Paypal oder Kreditkarte trägt der Käufer die vom Kreditinstitut verrechneten Geldverkehrsspesen, welche in Höhe von 4% der Rechnungssumme anfallen und an den Käufer direkt weiterverrechnet werden. Bei Barzahlungen über EUR 10.000,00 ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen (Siehe Punkt 1.4.1.).
    • Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, kann das betreffende Objekt gemäß § 918 ABGB unter Nachfristsetzung neu versteigert werden. Der Meistbieter haftet dem Versteigerer gemäß § 918 ABGB persönlich für den Schaden, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.

 

  • Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Reklamation
    • Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt).
    • Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt. Bei Versendung von ersteigerten Objekten gegenüber Konsumenten gilt zusätzlich § 7b KSchG.
    • Die Abwicklung des Versandes nach Zahlungseingang ist an die Bewilligung zur Ausfuhr des Bundesdenkmalamtes Wien geknüpft. Die Ausfuhrbewilligungen werden in der Regel in einem Zeitraum von 2-4 Wochen nach Auslaufen der Auktion erstellt. Eid Mar Auctions hat keinen Einfluss auf diesen Prozess.
    • Die Versendung der Auktionsgüter erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
    • Der Versand der Waren erfolgt unter folgenden Bestimmungen und Kosten:

Österreich: Die Ware wird mit versichertem Einschreibebrief oder per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) verschickt. Mindestversandgebühr € 10,00.

Deutschland: Die Ware wird mit versichertem Einschreibebrief oder per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) verschickt. Mindestversandgebühr € 15,00. Waren, mit einem Wert von mehr als € 2.000,00, werden ausschließlich per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) versendet. Die Mindestversandgebühr beträgt € 20,00.

Griechenland, Italien, Spanien: Die Ware wird mit Wertbrief oder per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) verschickt. Mindestversandgebühr € 15,00. Waren, mit einem Wert von mehr als € 2.000,00, werden ausschließlich per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) versendet. Die Mindestversandgebühr beträgt € 20,00.

Verbleibende EU Länder: Die Ware wird mit versichertem Einschreibebrief oder per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) verschickt. Mindestversandgebühr € 15,00. Waren, mit einem Wert von mehr als € 2.000,00, werden ausschließlich per Zustelldienst (FEDEX, DHL, UPS, DPD, GLS etc.) versendet. Die Mindestversandgebühr beträgt € 30,00.

Europäische Drittländer: Die Ware wird per versicherten, neutralen Einschreibebrief versandt. Mindestversandgebühr € 15,00. Waren, mit einem Wert von mehr als € 2.000,00 werden nur nach Rücksprache und Preisabsprache mit dem Käufer versandt.

Drittländer: Der Versand der Ware erfolgt per versichertem Einschreibebrief oder per Zustellding (FEDEX. DHL, UPS, DPD, GLS etc.) nur nach Rücksprache und Preisabsprache mit dem Käufer.

  • Sollte der Käufer trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht abholen oder entgegennehmen, ist der Versteigerer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Bieter haftet diesfalls bei Verschulden für den Mindererlös.
  • Bei persönlicher Übernahme der Ware sind eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort vorzubringen, widrigenfalls jede Reklamationsmöglichkeit verfällt.
  • Kommen versendete Waren nicht binnen eines Monats ab Versendung oder beschädigt beim Käufer an, so muss dieser Eid Mar Auctions GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kommt der Käufer der Benachrichtigungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat er keinen Anspruch auf Ersatz. Reklamationen sind im Versandfall unverzüglich mitzuteilen und können grundsätzlich nur dann als berechtigt anerkannt werden, wenn die reklamierten Objekte noch in dem von Eid Mar Auctions GmbH gelieferten Zustand sind.
  • Die Eid Mar Auctions GmbH ist berechtigt, die Übernahme von Gegenständen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Das Risiko des Verlusts oder die Beschädigung der Waren geht erst dann auf einen Verbraucher über, wenn dieser oder ein von ihm zum Empfang berechtigter Dritter die Waren in Besitz genommen hat.
  • Über nationale Einfuhrbestimmungen, insbesondere Zollbestimmungen, des Herkunftslandes des Käufers, hat sich dieser selbst zu informieren.

 

  1. Verkauf Geschäftsräumlichkeiten

 

  • Verkaufsauftrag und Übernahmeschein
    • Die Eid Mar Auctions GmbH erstellt bei Übernahme ein Verzeichnis der übernommenen Gegenstände. Nach der Übernahme erhält der Einbringer einen Übernahmeschein. Mit Ausstellung des Übernahmescheins erklärt sich der Einbringer durch die Annahme mit den Verkaufsbedingungen, dem vereinbarten Verkaufspreis, und mit der Beschreibung des Gegenstandes einverstanden.
    • Die Auszahlung des Verkaufserlöses und die Rückgabe unverkauft gebliebener Objekte erfolgt gegen Legitimation (amtlichen Lichtbildausweis) des Einbringers und Übergabe des Übernahmescheins.
    • Bei Verlust des Übernahmescheines kann Eid Mar Auctions GmbH die Leistung von der gerichtlichen Kraftloserklärung des Übernahmescheins abhängig machen.
    • Die Eid Mar Auctions GmbH ist berechtigt, die Übernahme von Gegenständen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  • Rückstellung und Lagerung
    • Gegenstände, die zum Verkauf übergeben oder zugesendet werden, deren Übernahme jedoch abgelehnt wird oder nicht verkaufte Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Einbringers und gegen Verrechnung von Lagergebühren gelagert. Werden solche Gegenstände nach erfolgter Aufforderung vom Einbringer innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt, ist Eid Mar Auctions GmbH berechtigt, sie ihm auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden, bei dritten Personen einzulagern oder bei Gericht zu hinterlegen.

 

  • Provision
    • Die Festlegung des dem Einbringen im Falle des erfolgreichen Verkaufs zustehenden Verkaufserlöses erfolgt durch separate Vereinbarung (Kommissionsvertrag).
    • Die Brutto Verkaufspreisbestimmung und Beschreibung bleibt Eid Mar Auctions GmbH überlassen.

 

  • Unverkauft gebliebene Gegenstände
    • Eid Mar Auctions GmbH ist berechtigt, Gegenstände, die zu den vereinbarten Bedingungen nicht verkauft werden konnten, ohne weitere Verständigung dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden bzw. auf seine Kosten und Gefahr zu lagern oder gerichtlich zu hinterlegen, oder bei Zustimmung des Einbringers unter Herabsetzung der Verkaufspreise zu verkaufen.

 

  • Bezahlung
    • Der Kaufpreis ist sofort bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
    • Die Ausfolgung und der Eigentumsübergang hinsichtlich der erworbenen Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen.
  • Auszahlung des Verkaufserlöses
    • Frühestens 60 Tagen nach dem Verkaufstag kann der Einbringer den Verkaufserlös (Kaufpreis abzüglich aller Steuern, Abgaben, Vergütungen, Urheberrechtsansprüche, Provisionen sowie abzüglich allfälliger Kosten, Vorschüsse und Zinsen, etc.) beheben. Eid Mar Auctions GmbH kommt das Recht zu den Verkaufserlös auch zu einem früheren Zeitpunkt an den Einbringer zur Auszahlung zu bringen.
    • Wurden mehrere Gegenstände übergeben, können auch Teilzahlungen für einzelne, bereits verkaufte Gegenstände nach Maßgabe des vorigen Absatzes vom Einbringer insoweit behoben werden, als noch ausreichende Deckung für alle Forderungen der Eid Mar Auctions GmbH aus welchem Rechtsgrund immer verbleibt.
    • Erhebt der Käufer eine Reklamation, ist Eid Mar Auctions GmbH berechtigt, die Auszahlung an den Einbringer bis zur endgültigen Erledigung dieser Reklamation vorläufig auszusetzen.
    • Bei Vorliegen einer berechtigten Reklamation des Käufers ist Eid Mar Auctions GmbH berechtigt, die Auszahlung des Verkaufserlöses an den Einbringer ganz oder teilweise zu verweigern oder einen bereits ausbezahlten Verkaufserlös von diesem ganz oder teilweise zurückzufordern.
    • Bei Auszahlung des Verkaufserlöses wird dem Einbringer eine Abrechnung ausgefolgt.
    • Der Verkaufserlös kann dem Einbringer auch im Bankenverkehr nach Maßgabe der vorangegangenen Bestimmungen auf alleinige Kosten des Einbringers überwiesen werden.

 

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